Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld in 2024
Je nach gewählter Kinderbetreuungsgeldvariante gibt es unterschiedliche Zuverdienstgrenzen, wobei die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld in 2024 nochmals angehoben wurde.
Da das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld einen (teilweisen) Ersatz für die entfallenden früheren Einkünfte darstellt, ist ein Zuverdienst nur im Ausmaß von € 8.100,00 (€ 7.800,00 in 2023) pro Kalenderjahr möglich. Die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung etwa wäre daher zulässig. Im Rahmen der Zuverdienstgrenze werden nur die Einkünfte desjenigen Elternteils berücksichtigt, der das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bezieht. Die Einkünfte des anderen Elternteils sind nicht ausschlaggebend. Wird die jährliche Zuverdienstgrenze von € 8.100,00 überschritten, ist nur jener Betrag zurückzuzahlen, um den die Zuverdienstgrenze überschritten wurde (sogenannte Einschleifregelung). Das restliche Kinderbetreuungsgeld muss hingegen nicht zurückgezahlt werden.
Beim Bezug des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes (KBG) gilt hingegen eine individuelle Zuverdienstgrenze von 60 % der Letzteinkünfte aus dem relevanten Kalenderjahr vor der Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde (= individuelle Zuverdienstgrenze), beschränkt auf das drittvorangegangene Jahr. Liegt die ermittelte individuelle Zuverdienstgrenze unter € 18.000,00, so darf der Zuverdienst dennoch € 18.000,00 pro Kalenderjahr betragen. Dies gilt auch in jenen Fällen, in denen keine individuelle Zuverdienstgrenze ermittelt werden kann, weil beispielsweise noch kein Steuerbescheid vorliegt. Analog zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gilt auch hier die Zuverdienstgrenze nur für jenen Elternteil, der das Kinderbetreuungsgeld bezieht. Eine Ausnahme besteht nur bei der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld.
Stand: 27. März 2024
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns
Als Steuerberater in Linz haben wir uns vor allem auf die Steuerberatung und Gründungsberatung spezialisiert. Sie sind auf der Suche nach einer engagierten Steuerberatungskanzlei mit Know-how und Weitsicht? Wir freuen uns auf Sie: Kontaktieren Sie uns hier via Onlineformular.