Erleichterung bei Meldepflicht
Ab dem Überschreiten von bestimmten Schwellenwerten sind grenzüberschreitende Dienstleistungen verpflichtend bei der Statistik Austria zu melden. Diese Schwellenwerte werden ab dem Berichtsjahr 2013 geändert. Zu melden sind nur mehr alle Dienstleistungsexporte bzw. -importe ab einem Schwellenwert von € 500.000,00. Geändert wurden auch einige Dienstleistungscodes.
Bisherige Regelung
Bisher waren die Schwellenwerte branchenabhängig. Je nach Branche waren Dienstleistungen von € 50.000,00 oder von € 200.000,00 pro Jahr zu melden.
Stand: 08. November 2012
Erscheinungsdatum:
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