Steuerfreies Jobticket
Das Jobticket ist eine Möglichkeit des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer beim Finanzieren der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu unterstützen. Übernimmt der Arbeitgeber die Fahrtkosten für die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels, ist dieses Ticket weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig. Das heißt, es muss dafür kein Sachbezug berücksichtigt werden.
Eine „Gehaltsumwandlung“ führt allerdings zu einem steuerpflichtigen Sachbezug. Das Jobticket muss daher zusätzlich zum bisher gezahlten Arbeitslohn oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden.
Neureglung
Arbeitgeber können nun allen Arbeitnehmern ein steuerfreies Jobticket zur Verfügung stellen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten übernimmt. Bisher konnten nur jene Arbeitnehmer das steuerfreie Jobticket in Anspruch nehmen, die auch Anspruch auf das Pendlerpauschale hatten. Diese Voraussetzung entfällt mit der Neureglung.
Auch diese gesetzliche Änderung soll ab dem Kalenderjahr 2013 gelten. Die Gesetzeswerdung bleibt allerdings auch hier noch abzuwarten.
Stand: 10. Jänner 2013
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns
Als Steuerberater in Linz haben wir uns vor allem auf die Steuerberatung und Gründungsberatung spezialisiert. Sie sind auf der Suche nach einer engagierten Steuerberatungskanzlei mit Know-how und Weitsicht? Wir freuen uns auf Sie: Kontaktieren Sie uns hier via Onlineformular.