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23.12.2024 bis 6.1.2025 Betriebsurlaub.

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Gewinnfreibetrag

Einkünfte aus der Überlassung von Kapital sind mit 25 % Kapitalertragsteuer endbesteuert. Sie dürfen nicht in die Bemessungsgrundlage des Gewinnfreibetrags miteinberechnet werden. Außer es wird zur Regelbesteuerung optiert. Substanzgewinne aus betrieblichem Kapitalvermögen oder Betriebsgrundstücken sind immer zu berücksichtigen – auch wenn sie mit 25 % besteuert werden. Dies gilt nicht, wenn dadurch ein Verlust entstehen oder sich erhöhen würde.

Eine Information des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) darüber finden Sie hier: findok.bmf.gv.at

Stand: 15. Jänner 2014

Bild: Warakorn - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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