Überblick über die wichtigsten Änderungen
Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst:
- Senkung der Einkommensteuersätze bzw. Einfügen von mehr Stufen
- Änderungen von Freibeträgen, wie z. B. Kinderfreibetrag, Neugestaltung des Verkehrsabsetzbetrags, Streichung des Bildungsfreibetrags (und der Bildungsprämie)
- Erhöhung der Forschungsprämie auf 12 %
- Erhöhung der Kapitalertragsteuer in bestimmten Fällen von 25 % auf 27,5 %
- neue Regelung zu den Mitarbeiterrabatten
- Neuregelung beim Pkw: Vorsteuerabzug von Elektroautos, 2 % Pkw-Sachbezug ab einem CO2-Ausstoß von 130 g
- Immobilienertragsteuer 30 % (bisher 25 %) und Neuregelung der Grunderwerbsteuer
- neuer Umsatzsteuersatz von 13 %
- neue Belegerteilungs-, Einzelaufzeichnungs- und Registrierkassenpflicht
Auswahl von sonstigen Änderungen
Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab 1.1.2016
Mit Jahresbeginn wurde die Gesellschaftsteuer abgeschafft.
Senkung des Zuschlags zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
Ab 1.1.2016 wird dieser Zuschlag um 0,1 % (von 0,45 % auf 0,35 %) gesenkt.
Vermietung: Grund- und Gebäudewert laut Verordnung (Begutachtung)
- Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern: 20 % Grund- und 80 % Gebäudewert, wenn der durchschnittliche m2-Preis für Bauland und voll aufgeschlossene unbebaute Grundstücke (baureifes Land) weniger als € 400,00 beträgt.
- für Gemeinden, die diese Grenzen überschreiten, gilt:
- bis zu zehn Wohneinheiten: 40 % Grund- und 60 % Gebäudeanteil
- mehr als zehn Wohneinheiten: 30 % Grund- und 70 % Gebäudeanteil.
Arbeitgeberdarlehen
Unverzinsliche und zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen sind bis zu einer Höhe von € 7.300,00 steuerfrei. Übersteigt der Betrag diese Grenze, ist ein Sachbezug zu ermitteln. Der Referenzzinssatz beträgt für das Jahr 2016 1 %.
Stand: 21. Dezember 2015
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns
Als Steuerberater in Linz haben wir uns vor allem auf die Steuerberatung und Gründungsberatung spezialisiert. Sie sind auf der Suche nach einer engagierten Steuerberatungskanzlei mit Know-how und Weitsicht? Wir freuen uns auf Sie: Kontaktieren Sie uns hier via Onlineformular.