Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2017
Wird einem Dienstnehmer kostenlos oder billiger eine Wohnung zur Verfügung gestellt (Dienstwohnung), so sind für diesen Sachbezug Lohn- und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.
Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich am Richtwert je Quadratmeter und Monat, der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres gilt.
Die Richtwerte wurden nun per 1.4.2017 neu festgelegt. Diese sind ab 1.1.2018 für die Sachbezugsbewertung von Dienstwohnungen maßgeblich:
Bundesland | Richtwert neu (ab 1.4.2017) pro m² Nutzfläche | Richtwert alt (1.4.2014 bis 31.03.2017) pro m² Nutzfläche |
Burgenland | € 5,09 | € 4,92 |
Kärnten | € 6,53 | € 6,31 |
Niederösterreich | € 5,72 | € 5,53 |
Oberösterreich | € 6,05 | € 5,84 |
Salzburg | € 7,71 | € 7,45 |
Steiermark | € 7,70 | € 7,44 |
Tirol | € 6,81 | € 6,58 |
Vorarlberg | € 8,57 | € 8,28 |
Wien | € 5,58 | € 5,39 |
Stand: 29. Mai 2017
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns
Als Steuerberater in Linz haben wir uns vor allem auf die Steuerberatung und Gründungsberatung spezialisiert. Sie sind auf der Suche nach einer engagierten Steuerberatungskanzlei mit Know-how und Weitsicht? Wir freuen uns auf Sie: Kontaktieren Sie uns hier via Onlineformular.