Wir gönnen uns eine kurze Auszeit und haben vom
23.12.2024 bis 6.1.2025 Betriebsurlaub.

Seitenbereiche

Beitragsgrundlage anpassen

Die Basis für die Ermittlung der endgültigen Beitragsgrundlage im gewerblichen Sozialversicherungsgesetz sind die Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid.

Die endgültige Beitragsgrundlage wird berechnet, sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt. Bis dahin werden die Beiträge von einer vorläufigen Beitragsgrundlage berechnet. Basis der vorläufigen Beitragsgrundlage ist grundsätzlich die endgültige Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Jahres.

In den ersten drei Jahren der Selbständigkeit wird die vorläufige Beitragsgrundlage automatisch von der Mindestbeitragsgrundlage ermittelt. Sie beträgt für das Jahr 2016:

Pensionsversicherung: € 723,52 pro Monat (€ 8.682,24 pro Jahr)
Krankenversicherung: € 415,72 pro Monat (€ 4.988,64 pro Jahr)

Nach oben ist die Beitragsgrundlage durch die Höchstbeitragsgrundlage begrenzt. Sie liegt heuer bei € 68.040,00 jährlich.

Herabsetzung/Erhöhung der Beitragsgrundlage

Wenn die Einkünfte des drittvorangegangenen Jahres wesentlich von den Einkünften des heurigen Jahres abweichen, kann ein Antrag auf Herabsetzung bzw. Erhöhung der Beitragsgrundlage gestellt werden.

Die Herabsetzung der vorläufigen Zahlung ist grundsätzlich möglich, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die Einkünfte im laufenden Jahr (wesentlich) niedriger sind.

Seit Jahresbeginn sieht das gewerbliche Sozialversicherungsgesetz auch die Möglichkeit vor, dass die vorläufige Beitragsgrundlage auf Antrag erhöht werden kann. Dies kann sinnvoll sein, wenn die Einkünfte im laufenden Jahr wesentlich höher sind. Die Erhöhung kann gegebenenfalls eine hohe Nachzahlung ersparen.

Eine Herabsetzung bzw. Erhöhung ist nur bis zur jeweils anzuwendenden Mindest- bzw. Höchstbeitragsgrundlage möglich.

Stand: 25. Februar 2016

Bild: Hetizia - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Als Steuerberater in Linz haben wir uns vor allem auf die Steuerberatung und Gründungsberatung spezialisiert. Sie sind auf der Suche nach einer engagierten Steuerberatungskanzlei mit Know-how und Weitsicht? Wir freuen uns auf Sie: Kontaktieren Sie uns hier via Onlineformular.

Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.